Aktuelles

12.04.2024
Parallel zu Stahl, der für die Anwendung in der Automobilindustrie oder im technischen Ingenieurbau hohe Qualitätsanforderungen erfüllen muss, stellt auch der Einsatz von Elektroofenschlacke in technischen Bauwerken besondere Anforderungen an die Qualitätssicherung. Das Siegel der Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH (QUBA) bescheinigt deutschlandweit die erste geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Elektroofenschlacke – aus Produktion in Meitingen bei Augsburg!
28.08.2023
In der letzten Sitzung des Qualitätssicherungsbeirats am 18. Juli 2023 in Ingolstadt wurde der Entwurf des QUBA-Merkblatts für den Einbau von Sekundärbaustoffen als Frostschutzschicht vorgestellt und zum 11. August 2023 final im QSB abgestimmt.
13.07.2023
Am 07. Juli 2023 hat der Bundesrat der 1.Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung zugestimmt. Zur Einführung der EBV am 1.8.23 schlägt die QUBA daher nachfolgende Vorgehensweise vor.
15.06.2023
Die QUBA wird auch dieses Jahr beim Baustoff Recycling Forum 2023 in Ingolstadt vertreten sein.
21.03.2023
Heute überreichten Stefan Schmidmeyer (bvse e.V.) und Thomas Fischer (QUBA), Karl Werner Bierbrauer und Carsten Preuss (Firma Bierbrauer & Sohn GmbH) das erste QUBA-Zertifikat in Rheinland-Pfalz.
19.01.2023
Die QUBA stellt in Kooperation mit dem Baustoff Recycling Bayern e.V. auf den 24. Bayerischen Abfall- und Deponietagen am 29./30. März 2023 in Augsburg aus.
24.11.2022
Durch die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung zum 1.8.23 ergeben sich Änderungen in den Anforderungen an Sekundärbaustoffe und damit auch die Einstufung in neue Materialklassen. Die bisherigen Zuordnungen in Z-Werte, Richtwerte (RW) usw. sind ab dem 01.08.2023 nicht mehr zulässig.
12.10.2022
Die QUBA verleiht dem Hannoveraner Wertstoffzentrum als einer der ersten Betriebe in Niedersachsen das Siegel für qualitätsgeprüfte recycelte Baustoffe.
01.09.2022
Die Rufnummer der Qualitätsbetreuung hat sich geändert.
08.06.2022
Der Qualitätssicherungsbeirat der QUBA hat in seiner letzten Sitzung erneut festgestellt, dass Sekundärbaustoffe nicht nur der umwelttechnischen, sondern auch den bautechnischen Anforderungen der Regelwerke entsprechen müssen.